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Thüringer Verwaltungsfachhochschule

Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung

Studentinnen im Haus 3

Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung (KSAV)


Fragen und Antworten zum Studium:
 

Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
an der FH für öffentliche Verwaltung Gotha

Orientierung & Studienform

  • Das Studium richtet sich an Schulabgänger mit Abitur sowie an Berufstätige und Quereinsteiger, die sich neu orientieren und eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst anstreben.

  • Es handelt sich um ein duales Studium im Vorbereitungsdienst mit Theoriephasen an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha und Praxisphasen in einer öffentlichen Behörde.
    Während des Studiums erfolgt die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf.

  • Die Studiendauer beträgt in der Regel drei Jahre.
    Theorie- und Praxisphasen wechseln sich dabei in Blöcken von mehreren Monaten ab.

Studienaufbau & Alltag

  • In den Theoriephasen findet der Unterricht in der Regel von 07:45 Uhr bis 13:05 Uhr statt; in Ausnahmefällen bis 15:20 Uhr.
    Während der Praxisphasen gilt eine reguläre 40-Stunden-Woche in der Ausbildungsbehörde. Teilzeit kann in der Praxisphase nach Absprache mit der jeweiligen Ausbildungsbehörde möglich sein.

  • Ja. Neben Präsenzveranstaltungen gibt es auch Online-Unterricht. Der Präsenzunterricht bildet den Großteil der Lehrveranstaltungen.

  • Ja.

  • Die Praxisphasen erfolgen in unterschiedlichen Behörden bzw. Abteilungen, um einen breiten Einblick in verschiedene Aufgabenfelder der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen.

Bewerbung & Voraussetzungen

  • Die Bewerbung erfolgt bei einer Ausbildungsbehörde in Thüringen (Landesverwaltungsamt, Landratsämter, Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen), nicht direkt bei der Hochschule.
    Eine Übersicht mit Links zu den Bewerbungsseiten ausgewählter Ausbildungsbehörden in Thüringen finden Sie ⇒hier.

    Offizielle Bewerbungsschlüsse können von Ausbildungsbehörde zu Ausbildungsbehörde variieren und liegen häufig zum Jahresende – daher sollte der konkrete Fristtermin frühzeitig direkt bei der in Aussicht genommenen Ausbildungsbehörde erfragt werden.

  • Voraussetzung ist in der Regel die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur).
    Auch Bewerber mit einer gleichwertigen abgeschlossenen Berufsausbildung.

  • Ja. In der Regel führen die Ausbildungsbehörden ein Auswahlverfahren durch (z. B. Gespräche oder Eignungstests).

Persönliche Voraussetzungen

  • Hilfreich sind:

    • gute Deutschkenntnisse in Rechtschreibung und Grammatik
    • hohes Leseverständnis
    • strukturiertes und logisches Denken
    • Interesse an rechtlichen und organisatorischen Themen
    • Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft

Studieninhalte & Prüfungen

  • Die Studieninhalte gliedern sich in drei große Bereiche. Die folgende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend:

    • Recht (z. B. Dienstrecht, Staatsrecht, Kommunalrecht, Privatrecht, Umweltrecht, Sozialrecht und Ausländerrecht)
    • Wirtschaft und Finanzen (z. B. BWL, VWL, Öffentliche Finanzwirtschaft)
    • Verwaltung und Soziales (z. B. Verwaltungslehre, Psychologie, Soziologie, Politikwissenschaften)
  • Ja. Das Studium umfasst Wahlpflichtveranstaltungen sowie Exkursionen, z. B. zum Thüringer Landtag, zum Stasi-Unterlagen-Archiv oder eine Kursfahrt nach Berlin.

  • Die Leistungsnachweise erfolgen z. B. durch Klausuren, Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen.
    Art und Umfang der Prüfungen richten sich nach den jeweiligen Lehrveranstaltungen und Studienabschnitten.
    Im letzten Studienabschnitt sind 6 Laufbahnklausuren aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten zu absolvieren.

Beamtenstatus & Abschluss

  • Ja. Studierende werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf eingestellt und erhalten Anwärterbezüge sowie ggf. Familienzuschläge
    (Stand Januar 2026: 1.552,32 € brutto).

  • Ja. Mit erfolgreichem Abschluss wird die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst erworben.
    Diese berechtigt unmittelbar zur Übernahme in den gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung.

  • Nein. Das Studium ist auf den Vorbereitungsdienst im öffentlichen Dienst ausgerichtet und folgt einem festen Lehr- und Ausbildungsplan (keine Module).
    Wie in einem klassischen Studium sind jedoch Selbststudium, Vor- und Nachbereitung sowie eigenständiges Lernen erforderlich.

Organisation & Perspektiven

  • Das Studium ist zeitlich klar strukturiert und verbindlich.
    Eine Vereinbarkeit ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine gute Organisation.

  • Absolventen arbeiten in der Regel in Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörden des öffentlichen Dienstes. Eine Übernahmegarantie besteht nicht; die Übernahmechancen nach erfolgreichem Abschluss sind jedoch in der Regel sehr hoch.

  • Im Rahmen des Studiums können ECTS-Leistungspunkte vergeben werden, die Grundlage für ein anschließendes Masterstudium sein können.

Campus & Aufenthalt

  • Ja. Während der Theoriephasen in Gotha stehen zwei Wohnheime für Studierende zur Verfügung. Es sind Einzel- sowie Doppelzimmer vorhanden.

  • Ja. Auf dem Campus befinden sich eine Mensa sowie eine Bibliothek.

Der Vorbereitungsdienst startet in der Regel am 1. Oktober und dauert drei Jahre. In dieser Zeit verbinden Sie Studium und Praxis und bereiten sich optimal auf Ihren Einstieg in den öffentlichen Dienst vor. Die theoretische Ausbildung findet am Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung (KSAV) in Gotha in Kursen mit ca. 30 Personen statt.

  • Die Ausbildung besteht aus wechselnden Theorie- und Praxisphasen. So kann das Wissen direkt angewendet und wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Sie werden dabei von erfahrenen Lehrkräften aus der Verwaltung begleitet.

    Als Anwärterin oder Anwärter sind Sie gleichzeitig Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf und zugleich Studierende oder Studierender. Das bedeutet: Sie studieren nicht nur, sondern Sie erhalten von Anfang an auch eine monatliche Besoldung und somit finanzielle Sicherheit während der gesamten Ausbildung.

    Der Unterricht ist verbindlich geregelt und findet überwiegend am Vormittag bis Mittag statt. Am Ende des Grundstudiums findet eine Zwischenprüfung statt. Danach gelangen Sie ins Haupt- und später ins Abschlussstudium. Am Ende des dreijährigen Studiums ist eine Laufbahnprüfung abzulegen. Darauf werden Sie Schritt für Schritt vorbereitet – mit praxisnahen Inhalten, Übungsklausuren und persönlicher Unterstützung durch erfahrene Lehrkräfte.

    Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den akademischen Grad „Diplom-Verwaltungswirtin (FH)“ bzw. „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“.

    Während des Studiums werden Sie gezielt auf die Anforderungen einer modernen Verwaltung vorbereitet. Digitalisierung, E-Government und neue Arbeitsformen sind feste Bestandteile des Studiums.

    So gestalten Sie aktiv die Zukunft der Verwaltung mit, arbeiten bürgernah und sichern sich eine langfristige und vielseitige Karriere im öffentlichen Dienst.

Leitung Fachbereich

Dr. Torsten Steinrücken

Stellvertretender Fachbereichsleiter*

✆ +49 361 573316512
vfhs-ksa[at]bzgth.thueringen.de

*) Fachbereichsleiter z.Zt. NN


Nähe Informationen zum  Studium im FB KSAV finden Sie im Flyer "Wir bilden aus".

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