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Studienablauf


Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes der Laufbahn des gehobenen Dienstes gemäß der §§ 1 und 4 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes werden die Bewerberinnen und Bewerber zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ernannt. Sie werden für die Dauer des Vorbereitungsdienstes als "Finanzanwärterinnen" bzw. "Finanzanwärter" bezeichnet.

Das Studium dauert insgesamt 3 Jahre. Davon entfallen 21 Monate auf die Fachstudien an der Thüringer Verwaltungsfachhochschule (VFHS) und 15 Monate auf die berufspraktischen Studienzeiten in einem der Thüringer Finanzämter an den Standorten Altenburg, Eisenach, Erfurt, Gera, Gotha, Ilmenau, Jena, Mühlhausen, Pößneck, Sondershausen, Sonneberg oder Suhl. Das Fachstudium gliedert sich in ein 14-monatiges Grundstudium und ein 7-monatiges Hauptstudium. Nach dem 6-monatigen Grundstudium Teil I findet eine Zwischenprüfung statt, deren Bestehen zum Fortgang des Studiums berechtigt. Das Hauptstudium endet mit der Laufbahnprüfung.

Die duale Ausbildung i. S. d. Ausbildungs-und Prüfungsordnung (StBAPO)


21 Monate Fachstudien (2.200 Stunden) an der VFHS und 15 Monate berufspraktische Studienzeit im Ausbildungsfinanzamt (§ 17 StBAPO):
 

Studiengang

 

Dauer

Grundstudium Teil I mit Zwischenprüfung

 

6 Monate

berufspraktische Studienzeit

 

7 Monate

Grundstudium Teil II

 

8 Monate

berufspraktische Studienzeit

 

5 Monate

Hauptstudium mit schriftlicher Laufbahnprüfung

 

7 Monate

berufspraktische Studienzeit und mündliche Laufbahnprüfung

 

3 Monate


Die Daten zum aktuellen Studienjahr finden Sie hier:

Studien- und Ausbildungsplan 2025/2026

Studien- und Ausbildungsplan 2026/2027

Nach bestandener Laufbahnprüfung verleiht die Fachhochschule den Absolventinnen und Absolventen den akademischen Grad "Diplom-Finanzwirtin (FH)" bzw. "Diplom-Finanzwirt (FH)".
 

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